Das  sollten  Sie  vor  der  Anschaffung  eines  Pools  bedenken

 

Höchstmaße und Winterabbau:

Generell darf die versiegelte Fläche im Kleingarten nicht mehr als sechs Prozent der gesamten Gartenfläche betragen. Dazu gehören Wege, Laube, Schuppen und eben auch der Pool.

Ein Pool darf im Kleingarten nicht größer als 3,60 m im Durchmesser und maximal 90 cm hoch sein.  Er darf nur aufgestellt, nicht aber eingegraben werden, denn in der Wintersaison (vom 1. November bis 31. März) muss der Pool wieder abgebaut werden.

 

Hoher Wasserverbrauch:  Im Pool ist Wasser, das bei Wasserknappheit den Pflanzen nicht zur Verfügung steht. Aus ökologischen Gründen halten viele Umweltschutzexperten private Pools daher für nicht vertretbar.

In besonders trockenen Sommern können die Landkreise Wasserentnahmesperren beziehungsweise Schöpfverbote anordnen.